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Bei der Erstellung von Gutachten gewährleisten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Sachkunde und Neutralität. Die Bestellung dieser Sachverständigen erfolgt durch öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Industrie- und Handelskammern. Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist im Gegensatz zum einfachen Begriff "Sachverständiger" geschützt.

Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger setzt bestimmte Qualifikationen voraus. Persönliche Eignung und besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet sind ebenso Voraussetzungen wie Integrität und Zuverlässigkeit eines Sachverständigen. Bei ihrer Vereidigung werden öffentlich bestellte Sachverständige darauf verpflichtet, grundsätzlich jedermann zur Verfügung zu stehen und über anvertraute Privat- und Geschäftsgeheimnisse zu schweigen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ermitteln Schadensursachen und stellen Schadensumfang und Schadenshöhe fest. Ihre Gutachten werden vor allem von Gerichten, Unternehmen, Behörden, aber auch von Privatleuten nachgefragt.

Trotz der Beauftragung durch eine bestimmte Person ist der Sachverständige kein Interessenvertreter. Er ist verpflichtet, seine Tätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich auszuüben. Neben dem speziellen Fachwissen sind daher auch besondere Anforderungen an die Persönlichkeit und Zuverlässigkeit des Sachverständigen zu stellen. Die Berufsausübung ist insgesamt gekennzeichnet durch Kompetenz, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.




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Hans-Joachim Philipp, Sachverständiger