Bei der Erstellung
von Gutachten gewährleisten öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige Sachkunde und Neutralität.
Die Bestellung dieser Sachverständigen erfolgt durch
öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Industrie-
und Handelskammern. Die Bezeichnung "öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist im
Gegensatz zum einfachen Begriff "Sachverständiger"
geschützt.
Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger setzt
bestimmte Qualifikationen voraus. Persönliche Eignung
und besondere Sachkunde auf einem bestimmten
Fachgebiet sind ebenso Voraussetzungen wie Integrität
und Zuverlässigkeit eines Sachverständigen. Bei ihrer
Vereidigung werden öffentlich bestellte
Sachverständige darauf verpflichtet, grundsätzlich
jedermann zur Verfügung zu stehen und über anvertraute
Privat- und Geschäftsgeheimnisse zu schweigen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
ermitteln Schadensursachen und stellen Schadensumfang
und Schadenshöhe fest. Ihre Gutachten werden vor allem
von Gerichten, Unternehmen, Behörden, aber auch von
Privatleuten nachgefragt.
Trotz der Beauftragung durch eine bestimmte Person ist
der Sachverständige kein Interessenvertreter. Er ist
verpflichtet, seine Tätigkeit unabhängig und
eigenverantwortlich auszuüben. Neben dem speziellen
Fachwissen sind daher auch besondere Anforderungen an
die Persönlichkeit und Zuverlässigkeit des
Sachverständigen zu stellen. Die Berufsausübung ist
insgesamt gekennzeichnet durch Kompetenz, Objektivität
und Vertrauenswürdigkeit.
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